Die Grundleistungen während der Planung der Ausführung beinhalten:

  • Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung gem. §2 (2) Baustellenverordnung
  • Erstellung des Maßnahmenkatalogs und SiGe-Plans gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV
  • Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV

Die Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens beinhalten:

  • Bekanntmachung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläuterung der festgelegten Maßnahmen
  • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
  • Hinwirkung auf die Einhaltung der Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der BaustellV durch die beteiligten Unternehmen
  • Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Planes und der Unterlage
  • Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Koordination und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen
  • stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
  • Dokumentation