Die Grundleistungen während der Planung der Ausführung beinhalten:
- Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung gem. §2 (2) Baustellenverordnung
- Erstellung des Maßnahmenkatalogs und SiGe-Plans gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV
- Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Erstellung der Baustellenordnung
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. §3 (2) Nr.2 BaustellV
Die Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens beinhalten:
- Bekanntmachung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläuterung der festgelegten Maßnahmen
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG
- Hinwirkung auf die Einhaltung der Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach der BaustellV durch die beteiligten Unternehmen
- Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Planes und der Unterlage
- Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Koordination und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen
- stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
- Dokumentation